Gudruns Rache
Manche Trauer weint. Andere Trauer wartet – und rechnet ab.
Gudrun Gjúkadóttir kennt beide Seiten. Erst nimmt ihr das Schicksal Sigurd, ihren ersten Mann. Dann verliert sie ihre Brüder. Ihr zweiter Ehemann heißt Atli – die Sagengestalt hinter Attila, dem Hunnenkönig. Er lockt Gunnar und Högni in seine Halle. Ein Hinterhalt.
Man ergreift Gunnar sofort. Högni wehrt sich. Er erschlägt acht Männer, bevor sie ihm das Herz aus dem Leib schneiden. Er stirbt lachend.
Die kälteste Szene der nordischen Dichtung
Was jetzt kommt, sucht seinesgleichen. Die Atlakviða, eines der alten Eddalieder, erzählt es schonungslos: Gudrun rächt ihre Brüder. Zuerst tötet sie Atlis eigene Söhne. Dann tötet sie Atli selbst. Am Ende brennt sie die ganze Halle nieder – mit allen Menschen darin.
Beim Festmahl zuvor sagt sie ihrem Mann, wessen Fleisch er gerade gegessen hat. Die jüngere Atlamál legt noch eine Grausamkeit obendrauf: Die Schädel der eigenen Söhne dienen als Trinkgefäße.
Der Preis der Rache
Rache kostet. Auch Gudrun zahlt. Sie geht ins Meer, sie will sterben. Doch sie sinkt nicht. Die Wellen tragen sie an Land, zu König Jónakr. Ein neues Leben beginnt – aber der Fluch bleibt ihr treu. Später lässt Jörmunrekkr ihre Tochter Svanhild von Pferden zertrampeln. Ihre letzten Söhne sterben unter einem Steinhagel.
Historisch steckt hinter diesem Lied echtes Blut. Forscher halten die Atlakviða für eines der ältesten Lieder der Edda – vielleicht um 900 entstanden, erst um 1270 niedergeschrieben. Der Kern der Geschichte reicht noch weiter zurück: Attila selbst stirbt 453, in seiner Hochzeitsnacht mit Ildico.
Gudrun taugt nicht als Vorbild. Sie ist eine Warnung. Wer die Rache bis zum Ende treibt, verbrennt am Ende die eigene Halle – und alles, was darin noch lebt.
Quellenlage
Diese Erzählung ist vor allem durch die Lieder-Edda und Snorri Sturlusons Prosa-Edda überliefert. Wie bei allen mündlich tradierten Mythen wurde der Stoff erst Jahrhunderte nach seiner Entstehung schriftlich fixiert, weshalb spätere Einflüsse und abweichende Fassungen in der Überlieferung nicht auszuschließen sind.