Frauen in der Wikingerzeit

Frauen in der Wikingerzeit

Keine einzige Handschrift der Wikingerzeit stammt von einer Frau. Alles, was Sagas, Snorri Sturluson und Saxo Grammaticus über Frauen berichten, entsteht 200 bis 400 Jahre nach den geschilderten Ereignissen, in christlich geprägten Schreibstuben von Männern.

Zeitgenössisch sind nur drei Dinge: Runensteine, archäologische Befunde und wenige Fremdberichte – etwa der des andalusisch-jüdischen Kaufmanns Ibrahim ibn Ya’qub at-Turtushi, der um 950 bis 965 Haithabu besuchte.

Es gibt genau eine Ausnahme, und sie steht in Stein. Auf dem Runenstein Hs 21 aus Jättendal heißt es, Gunnborga die Gute habe diesen Stein gemacht. Sie ist die einzige namentlich belegte Runenmeisterin des Nordens – und damit die einzige Frau der Wikingerzeit, von der wir einen Satz aus eigener Hand besitzen.

Jede Aussage über „die Wikingerfrau“ stützt sich ansonsten auf späte Erzähltexte und noch spätere Gesetzbücher. Eine Rückprojektion, keine Beobachtung aus erster Hand.

Begriffe und ihre Bedeutung

Húsfreyja. Das Wort setzt sich aus hús (Haus) und freyja (Herrin) zusammen – derselbe Wortstamm wie im Namen der Göttin Freyja, „die Herrin“. Verwandt ist das althochdeutsche frouwa, aus dem sich das neuhochdeutsche „Frau“ entwickelt hat. Húsfreyja ist ein Amtstitel, kein Kosename: Die Verwaltung des Hofs, búsýsla, galt als ihr Bereich, mit einer Autorität im Haus, die der des Mannes nach außen entsprach.

Vǫlva. Der Plural vǫlur leitet sich vermutlich von altnordisch vǫlr, „Stab“, ab. Eine vǫlva ist demnach wörtlich eine Stabträgerin – ein Titel, der auf ein Werkzeug verweist, nicht auf eine übernatürliche Eigenschaft.

Skjaldmær. Aus skjǫldr (Schild) und mær (Mädchen, unverheiratete junge Frau) gebildet, bezeichnet der Begriff in der altnordischen Literatur eine Frau, die zu den Waffen greift. Entscheidend ist der zweite Wortbestandteil: mær verlangt den unverheirateten Stand. Nach Carol Clovers Analyse muss die archetypische Schildmaid ledig sein und sich wie ein Mann kleiden und bewaffnen. Saxo und andere mittelalterliche Quellen lassen die Kriegerinnenrolle konsequent mit der Heirat enden.

Ambátt. So heißt die unfreie Frau, die Sklavin. Sie bildet zahlenmäßig vermutlich die größte Gruppe von Frauen der Wikingerzeit – und ist in den Quellen fast vollständig stumm.

Fast. Die eine ausführliche zeitgenössische Beschreibung, die wir vom Leben einer versklavten Frau im Norden haben, steht in Ibn Fadlans Bericht von der Bestattung eines Rus-Anführers an der Wolga im Jahr 922. Sie beschreibt, wie eine Sklavin über Tage auf ihre Tötung vorbereitet und am Ende erdrosselt und erstochen wird.

Von der zahlenmäßig größten Gruppe wissen wir aus erster Hand also fast nichts – außer, wie eine von ihnen starb.

Die Zeitlücke – Quellen und Rückprojektion

Die oft zitierte, vergleichsweise freie Rechtsstellung der Frau stammt nicht aus wikingerzeitlichen Texten, sondern aus Gesetzbüchern, die erst danach schriftlich fixiert wurden. Das isländische Grágás ist nur in Handschriften des 13. Jahrhunderts erhalten, der Konungsbók und der Staðarhólsbók. Auch die norwegischen Frostating- und Gulating-Gesetze gehören in diese nachwikingerzeitliche Schicht.

Das bedeutet nicht, dass diese Texte falsch liegen. Es bedeutet, dass jede Formulierung „die Wikingerfrau durfte …“ tatsächlich lautet: „Ein isländisches Gesetzbuch des 13. Jahrhunderts erlaubte …“ – eine Rückprojektion auf eine Zeit, die zwei bis drei Jahrhunderte zurücklag.

Dieselbe Distanz gilt für die Sagas. Sie entstehen ab etwa 1200, oft in Island, unter dem Einfluss christlicher Erzähltraditionen und literarischer Muster. Was sie über Frauen berichten, ist Literatur mit historischem Kern, nicht Protokoll.

Recht, Ehe und Scheidung

Zwei Zahlungen prägten eine Eheschließung: mundr, die Brautgabe des Bräutigams, und heimanfylgja, die Mitgift der Braut. Beide blieben Eigentum der Frau, auch im Fall einer Scheidung – ein eigenständiger Vermögensstatus, der nicht selbstverständlich war.

Dem steht eine harte Grenze gegenüber. Frauen konnten kein öffentliches Amt bekleiden, nicht am Thing sprechen, nicht als Rechtszeugen auftreten und ohne männlichen Vormund keine Klage führen. Wer nur den ersten Absatz zitiert, verfälscht das Bild; beide Seiten gehören zusammen.

Zur Scheidung ist das norwegische Gulathing-Recht deutlicher als das Grágás. Schlug ein Mann seine Frau vor Zeugen, konnte sie dieselbe Buße fordern, die einem Mann für denselben Schlag zugestanden hätte – und nach dem dritten Schlag zusätzlich die Scheidung.

Das Grágás geht anders vor: Es nennt bestimmte Scheidungsgründe, darunter schwere Verwundung, und erklärt die Scheidung außerhalb dieser Gründe für ungültig.

Der Vollzug war ein öffentlicher Akt. Die Frau rief Zeugen zusammen und verkündete die Auflösung der Ehe zweimal: einmal an der Haustür, einmal vor dem Ehebett.

At-Turtushi zeigte sich im 10. Jahrhundert in Haithabu überrascht, dass Frauen überhaupt ein Scheidungsrecht besaßen – sein Bericht ist jedoch nur indirekt überliefert, in Zitaten späterer arabischer Autoren. Wie häufig Scheidungen tatsächlich waren, bleibt unklar. Scheidungs- und Erbrecht zeigen aber einen eigenständigen Rechtsstatus.

Das Verbot, das alles zusammenhält

Dasselbe Gesetzbuch liefert die Gegenprobe, und sie hat drei Glieder, nicht zwei.

Das Grágás verbietet einer Frau, sich in Männerkleidung zu kleiden, das Haar kurz zu schneiden – oder Waffen zu führen. Die Strafe ist die geringere Acht: drei Jahre Verbannung. Auch das Verfahren steht dabei: Ladungssache, fünf Nachbarn als Geschworene.

An diesem Verbot scheitert Auðr in der Laxdœla saga, Kapitel 34 und 35. Sie trägt Männerhosen, wird deshalb als „Bróka-Auðr“ verspottet, die Scheidung folgt – und sie rächt sich bewaffnet im Bett ihres Ex-Mannes. Die Episode ist literarisch, nicht historisch belegt, zeigt aber, wie eng Kleidung, Geschlecht und Status verknüpft waren.

Das dritte Glied des Verbots führt direkt zur Archäologie weiter unten. Ein Gesetzbuch untersagt Frauen ausdrücklich das Waffentragen – und in den Gräbern findet sich bei weniger als einem Prozent der Frauen eine Waffe.

Ob das Gesetz einen bestehenden Zustand beschreibt oder eine ältere Praxis unterdrückt, lässt sich nicht entscheiden. Und der Einwand liegt auf der Hand: Das Grágás ist zweihundert Jahre jünger als das Grab von Birka, isländisch statt schwedisch, und eine Grabbeigabe ist keine Alltagspraxis. Es ist keine Antwort. Es ist eine Gegenüberstellung – und die interessanteste, die das Material hergibt.

Das Grab von Birka – Bj 581

Von über 3000 bekannten Gräbern in Birka sind rund 1100 ausgegraben. Das 1878 freigelegte Kammergrab Bj 581 galt von Anfang an als Musterbeispiel eines hochrangigen Kriegergrabs: Schwert, Axt, Speer, Pfeile, ein Kampfmesser, zwei Schilde, zwei Pferde und Spielsteine samt Spielbrett, die auf taktisches Wissen hindeuten. Ein Viertel-Dirham des Samaniden Nasr ibn Ahmad, geprägt zwischen 913 und 933, datiert das Grab ins 10. Jahrhundert.

aDNA-Analysen zeigten, dass die Bestattete zwei X-Chromosomen und kein Y-Chromosom trug – biologisch weiblich. Das Team um Charlotte Hedenstierna-Jonson argumentierte, die Verteilung der Beigaben, ihr klarer Bezug zur Bestatteten und das völlige Fehlen typisch weiblicher Grabgegenstände sprächen gegen Familienbesitz oder einen „fehlenden“ männlichen Bestatteten.

Offizierin oder nur Waffenbeigabe?

Die Kritik, unter anderem von Judith Jesch und Fedir Androshchuk, bemängelt die Grabungsdokumentation von 1878, eine mögliche Vermischung mit benachbarten Gräbern und den Einwand, Waffenbeigabe zeige Status an, nicht tatsächliche Tätigkeit. Das Forschungsteam antwortete 2019 in der Fachzeitschrift Antiquity.

Der Streit ist nicht geklärt – und muss es auch nicht sein. Das biologische Geschlecht der Bestatteten gilt als gesichert, die Deutung „Offizierin“ bleibt Interpretation. Beides gleichzeitig zu sagen, ist keine Ausweichbewegung, sondern der Stand der Dinge.

Oseberg, Fyrkat und die Stabträgerinnen

Die Dendrochronologie der Grabkammerhölzer datiert das Schiffsgrab von Oseberg auf den Herbst des Jahres 834. Der Grabhügel misst rund 40,5 Meter im Durchmesser und ist 6,4 Meter hoch – eine der aufwendigsten Bestattungen der Wikingerzeit überhaupt.

Zwei Frauen liegen darin, ihr Alter ist umstritten: Eine Schätzung nennt etwa 80 Jahre und schwere Arthritis, eine abweichende Untersuchung 60 bis 70 beziehungsweise rund 50 Jahre.

Auch die Identität bleibt offen. Vorgeschlagen wurde Königin Åsa der Ynglinge-Dynastie, diese Zuordnung ist jedoch umstritten. Andere Forscher vermuten eine Völva – ein Argument dafür ist ein hölzerner Stab, der zu den Beigaben gehörte. Die von Per Holck publizierte mtDNA-Haplogruppe U7 der jüngeren Frau ließ sich in drei Folgestudien nicht bestätigen, wahrscheinlich wegen Kontamination oder DNA-Verlust.

In Fyrkat liegt mit Grab 4, datiert auf etwa 980, das reichste Grab des gesamten Gräberfelds: eine Bestattung im Wagen, als Beigabe Bilsenkrautsamen, eine Pflanze mit halluzinogener Wirkung. Eisenstäbe wie dieser stammen meist aus Gräbern wohlhabender Frauen, was die Völur eher der Oberschicht zuordnet als einer breiten Bevölkerungsschicht. In Köpingsvik auf Öland fand sich ein 82 Zentimeter langer Eisenstab mit Bronzezier. Neil Price hat solche Stabgräber in The Viking Way katalogisiert; die Zählung liegt im Bereich von rund vierzig.

Leszek Gardeła analysierte in Women and Weapons in the Viking World (2021) 28 Frauenbestattungen mit Waffen aus der Zeit zwischen etwa 750 und 1100. Solche Gräber machen weniger als ein Prozent aller bekannten Frauengräber aus. Sein Fazit: Kriegerinnen gab es wohl, aber in sehr kleiner Zahl.

Dazu zählt das 1981 ausgegrabene Doppelgrab von Gerdrup bei Roskilde aus dem 9. Jahrhundert – eine Frau neben einem Mann, der offenbar zuvor getötet worden war. Der längliche Eisengegenstand bei der Frau wird als Speer gedeutet, von anderen als Stab. Die Zuordnung entscheidet, ob das Grab zu den Waffengräbern oder zu den Stabgräbern gehört.

Runensteine als Stiftungen

Allein die Provinz Uppland zählt über 1300 Runensteine. Nach der Auswertung von Birgit Sawyer treten Frauen in etwa sieben Prozent der Inschriften als Stifterinnen auf, meist gemeinsam mit Männern.

Sawyer deutet die Fälle, in denen Frauen allein stiften, als Hinweis darauf, dass sie erben und stiften konnten, wenn männliche Verwandte fehlten – und dass eine Stiftung zugleich eine Strategie zur Sicherung künftiger Erbansprüche war. Ein Stein ist in dieser Lesart kein Denkmal, sondern eine Besitzurkunde.

Konkrete Beispiele belegen das. Auf dem Runenstein N 68 in Dynna, Norwegen, entstanden um 1040 bis 1050, ließ Gunnvǫr, Tochter des Þrýðríkr, eine Brücke zum Gedenken an ihre Tochter Ástríðr errichten; die Bildseite gilt als eines der frühesten christlichen Bildwerke Norwegens. Auf U 489 ließ Gullaug eine Brücke für ihre Tochter Gillaug bauen. Der Stein Vg 59 in Norra Härene rühmt Ása, die gehandelt habe, wie keine andere Ehefrau es für ihren Mann tun werde.

Und dann Hs 21 aus Jättendal, mit dem dieser Artikel begonnen hat: Gunnborga die Gute, die einzige belegte Runenmeisterin.

Nicht jede vermeintliche Runenmeisterin hält der Prüfung stand. Die angebliche „Frögärd i Ösby“ beruht auf einer Fehllesung des Steins U 203 durch Erik Brate – eine Lesung, die Elias Wessén 1943 widerlegte. Der Fall zeigt, wie leicht aus einem Lesefehler eine feste Behauptung wird, die sich dann fortpflanzt.

Namen mit Geschichte

Auðr djúpúðga, „die Tiefsinnige“. Hauptquelle ist die Landnámabók in der Sturlubók-Fassung; die Laxdœla saga nennt sie abweichend Unnr. Sie erscheint zudem in Íslendingabók, Eyrbyggja saga, Eiríks saga rauða, Orkneyinga saga und Færeyinga saga.

Laxdœla zufolge ließ sie heimlich im Wald einen Knörr bauen, ein Handelsschiff, belud ihn mit großem Vermögen und nahm alle überlebenden Verwandten mit – kaum eine andere Frau sei in Kriegszeiten mit so viel Gut und Gefolge entkommen. Sie verheiratete ihre Töchter an bedeutende Landbesitzer und siedelte schließlich in Hvammur auf Island. Als Christin ließ sie Kreuze auf Hügeln errichten, den Krosshólar.

Selbst ihr Tod wird widersprüchlich erzählt: Die Landnámabók und die Laxdœla saga schildern das Begräbnis unterschiedlich, einmal als Hügelgrab, einmal als Bestattung an der Flutmarke unter einem Stein.

Zwei Bilder derselben Frau

Freydís Eiríksdóttir. Die Grœnlendinga saga macht sie in Kapitel 8 zur Anstifterin eines Massakers. Die Eiríks saga rauða macht sie in Kapitel 11 zur Heldin, die die Skrælingar – die indigene Bevölkerung Nordamerikas – in die Flucht schlägt. Zwei Texte des 13. Jahrhunderts, zwei unvereinbare Porträts derselben Figur; keines lässt sich als das „echte“ ausweisen.

Þorbjǫrg, die Seherin. Die Eiríks saga rauða schildert ihren Auftritt in Grönland in Kapitel 4 bis ins Detail: Hochsitz mit Hühnerfederkissen, ein Mantel mit Katzenfellbesatz, ein messingbeschlagener Stab, Gesänge, eine Trance. Die Szene ist die ausführlichste literarische Beschreibung eines Völva-Rituals, die erhalten ist – und damit auch die Quelle für fast alles, was heute darüber geschrieben wird.

Lagertha. Sie erscheint ausschließlich in Buch 9 der Gesta Danorum Saxo Grammaticus‘, entstanden um 1200. Judith Jesch hält Saxos Kriegerinnen-Erzählungen weitgehend für Fiktion.

Die Schildmaid in der Rezeption

Die Figur der Schildmaid wirkt weit über das Mittelalter hinaus, von Richard Wagners Brünnhilde bis zur Fernsehserie „Vikings“. Interessant ist dabei weniger die Wiederholung als eine Beobachtung: Die moderne Populärkultur wählt fast immer dieselbe Lösung wie die mittelalterliche Literatur. Die Kriegerin ist Ausnahme, adlig, unverheiratet und Erzählmotor.

Eine Ausnahme von der Ausnahme liefert Saxo selbst. In Buch 8 der Gesta Danorum, in der Schilderung der Sagenschlacht von Brávellir, führen mit Hetha, Visna und Webiorg gleich drei Frauen eigene Verbände. Das ist die einzige Massenszene dieser Art – und erkennbar literarische Ausgestaltung einer Sagenschlacht, kein Bericht.

Der archäologische Befund stützt die Ausnahmestellung eher, als er die Serienoptik bestätigt: unter einem Prozent der bekannten Frauengräber mit Waffen, und selbst diese Zahl ist in ihrer Deutung umstritten.

Bj 581 wird in populären Texten dennoch regelmäßig zum Beweis „echter Wikingerkriegerinnen“ verkürzt – eine Vereinfachung, die weder den Befund noch die Fachdebatte um die Grabungsdokumentation berücksichtigt. Umgekehrt gilt aber genauso: Wer das Grab abtut, muss erklären, warum ausgerechnet hier die Waffenausstattung vollständig, die weibliche Beigabenausstattung dagegen vollständig abwesend ist.

Quellenlage

Gesetzbücher, nachwikingerzeitlich fixiert. Grágás, überliefert in der Konungsbók und der Staðarhólsbók, beide 13. Jahrhundert – Erbrecht, Vormundschaft, Scheidungsgründe und das Verbot von Männerkleidung, kurzem Haar und Waffen für Frauen, Strafe geringere Acht. Norwegisches Gulathing-Recht – Bußgeld für Schläge und Scheidungsrecht nach dem dritten Schlag; dazu das Frostating-Recht.

Sagas und literarische Texte, ab ca. 1200. Auðr/Unnr: Landnámabók (Sturlubók), abweichend Laxdœla saga; außerdem Íslendingabók, Eyrbyggja saga, Eiríks saga rauða, Orkneyinga saga, Færeyinga saga. Bróka-Auðr: Laxdœla saga 34–35. Freydís: Grœnlendinga saga 8 gegen Eiríks saga rauða 11. Þorbjǫrg: Eiríks saga rauða 4. Saxo Grammaticus, Gesta Danorum: Lagertha in Buch 9, Brávellir in Buch 8.

Archäologie. Birka Bj 581: ausgegraben 1878, aDNA-Nachweis zweier X-Chromosomen (Hedenstierna-Jonson u. a. 2017), Datierung über einen Samaniden-Dirham (913–933), Kritik von Judith Jesch und Fedir Androshchuk, Antwort des Teams 2019 in Antiquity. Oseberg: Dendrochronologie Herbst 834, Hügel 40,5 m Durchmesser und 6,4 m Höhe, mtDNA-Befund von Per Holck in drei Folgestudien nicht reproduziert. Fyrkat Grab 4: um 980, Wagenbestattung mit Bilsenkrautsamen. Gerdrup: 1981, 9. Jahrhundert, Deutung des Eisengegenstands umstritten. Köpingsvik: Eisenstab, 82 cm. Katalog der Stabgräber: Neil Price, The Viking Way, 2. Aufl. 2019. Statistik der Waffengräber: Leszek Gardeła, Women and Weapons in the Viking World, Oxbow 2021.

Runensteine. Auswertung nach Birgit Sawyer, The Viking-Age Rune-Stones, Oxford 2000. Belege: N 68 Dynna, U 489 Morby, Vg 59 Norra Härene, Hs 21 Jättendal (Gunnborga). Zur Quellenkritik: die widerlegte Lesung von U 203 durch Erik Brate, korrigiert von Elias Wessén 1943.

Fremdberichte. Ibrahim ibn Ya’qub at-Turtushi zu Haithabu, um 950/965 – nur in Zitaten späterer arabischer Autoren erhalten. Ibn Fadlan, Risala, 921/922 – zur Bestattung des Rus-Anführers und zur Tötung der Sklavin.

Offen. Ob das Waffenverbot des Grágás einen Zustand beschreibt oder eine Praxis unterdrückt, wie häufig Scheidungen tatsächlich waren, und wie die Waffengräber zu deuten sind, lässt sich nicht entscheiden.

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